1/2005

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Brennpunkt

 

Mein Bauch gehört mir

Debatte um den Paragraphen 218 StGB

Vor dreißig Jahren, im Februar 1975, erklärt das Bundesverfassungsgericht die Reform des Paragraphen 218 StGB vom Vorjahr, die so genannte Fristenregelung, für verfassungswidrig. Voraus ging eine Debatte, die in der Öffentlichkeit heftige Auseinandersetzungen hervorrief. Befürworter pochten auf das Persönlichkeitsrecht der Mutter, Reformgegner betonten das uneingeschränkte Lebensrecht des Ungeborenen.


Es ist ein Paukenschlag. Als sich am 6. Juni 1971 in der Zeitschrift "Stern" 374 Frauen dazu bekennen, Schwangerschaften abgebrochen zu haben - darunter Prominente wie Romy Schneider oder Senta Berger - kommt eine heftig geführte Diskussion ins Rollen. Auf die öffentliche Selbstbezichtigung folgen Reaktionen zwischen Zustimmung und Empörung - in einigen Fällen werden auch Strafverfolgungen eingeleitet.

Sterntitel vom 6. Juni 1971

Die Frauen wollen mit ihrer Selbstanklage die Kriminalisierung der Abtreibung in Frage stellen. Abtreibung war Anfang der 1970er Jahre noch ein Tabu-Thema, über das sie "weder mit der besten Freundin noch mit der Mutter reden konnten und das mit viel Angst und Lebensgefahr behaftet war", so Alice Schwarzer.

Sie hat nach dem Vorbild des französischen "Mouvement pour la Libération des Femmes" von 1970 die Aktion geplant und umgesetzt. Parolen wie "Mein Bauch gehört mir" auf der einen Seite und "Abtreibung ist Mord" auf der anderen Seite markieren in den folgenden Jahren die große gesellschaftliche Kluft zwischen den Meinungen. Das Ringen um ethische und moralische Positionen findet dabei auf der Straße, in den Medien und in der Politik statt. Einigkeit besteht bei Konservativen, Liberalen, Kirchen, Verbänden und Frauengruppen lediglich darin, dass es zu einer Neuregelung des seit 1871 bestehenden Paragraphen kommen muss. Doch wie die Neuregelung aussehen soll, darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen. Sie reichen von der kompletten Streichung bis zur Beibehaltung, von der Fristenregelung - grundsätzliche Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur zwölften Woche - bis zur Indikationslösung - Straffreiheit bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen im sozialen oder medizinischen Bereich.

1975 setzt sich beim Bundesverfassungsgericht die Indikationslösung durch. Und nach der Wiedervereinigung tritt 1995 das "Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz" in Kraft, das dem Schutz des ungeborenen Lebens stärker Rechnung trägt und dem Lebensrecht des Kindes Vorrang vor den Grundrechten der Frau gibt. Das Gesetz legt eine Fristenlösung mit Beratungspflicht fest - Schwangerschaftsabbruch ist nun bei Einhaltung der Frist bis zur zwölften Woche und dem Nachweis eines Beratungsscheins straffrei.

In den letzten Jahren blieb die Zahl der Abbrüche in Deutschland relativ konstant. Laut Statistischem Bundesamt lag sie 2003 bei 128.030. Sexuelle Aufklärung bei Jugendlichen und eine familienfreundliche Politik sind wichtige Voraussetzungen, um die Zahlen niedrig zu halten. "Eine nachhaltige Familienpolitik ist ein bedeutender Faktor unserer wirtschaftlichen Entwicklung", so Bundesministerin Renate Schmidt. Weniger Kinder bedeute weniger Wirtschaftswachstum und damit weniger gesellschaftlicher Wohlstand.

Markus Stadtmüller

 © 2008 Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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