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Brennpunkt |
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Mein
Bauch gehört mir
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Debatte um den Paragraphen 218 StGB |
| Vor dreißig Jahren, im Februar 1975, erklärt
das Bundesverfassungsgericht die Reform des Paragraphen 218 StGB vom Vorjahr,
die so genannte Fristenregelung, für verfassungswidrig.
Voraus ging eine Debatte, die in der Öffentlichkeit
heftige Auseinandersetzungen hervorrief. Befürworter
pochten auf das Persönlichkeitsrecht
der Mutter, Reformgegner betonten das uneingeschränkte Lebensrecht des Ungeborenen.
Es ist ein Paukenschlag. Als sich am 6. Juni 1971 in der
Zeitschrift "Stern" 374 Frauen dazu bekennen, Schwangerschaften abgebrochen
zu haben - darunter Prominente wie Romy Schneider oder Senta Berger - kommt
eine heftig geführte Diskussion ins Rollen. Auf die öffentliche Selbstbezichtigung
folgen Reaktionen zwischen Zustimmung und Empörung - in einigen Fällen
werden auch Strafverfolgungen eingeleitet.
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Sterntitel vom 6. Juni 1971 |
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Die Frauen wollen mit ihrer Selbstanklage die Kriminalisierung
der Abtreibung in Frage stellen. Abtreibung war Anfang der 1970er Jahre noch
ein Tabu-Thema, über das sie "weder mit der besten Freundin noch
mit der Mutter reden konnten und das mit viel Angst und Lebensgefahr behaftet
war", so Alice Schwarzer.
Sie hat nach dem Vorbild des französischen "Mouvement
pour la Libération des Femmes" von 1970 die Aktion geplant und umgesetzt.
Parolen wie "Mein Bauch gehört mir" auf der einen Seite und "Abtreibung
ist Mord" auf der anderen Seite markieren in den folgenden Jahren die große
gesellschaftliche Kluft zwischen den Meinungen. Das Ringen um ethische und moralische
Positionen findet dabei auf der Straße, in den Medien und in der Politik
statt. Einigkeit besteht bei Konservativen, Liberalen, Kirchen, Verbänden
und Frauengruppen lediglich darin, dass es zu einer Neuregelung des seit 1871
bestehenden Paragraphen kommen muss. Doch wie die Neuregelung aussehen soll,
darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen. Sie reichen von der kompletten
Streichung bis zur Beibehaltung, von der Fristenregelung - grundsätzliche
Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur zwölften Woche - bis
zur Indikationslösung - Straffreiheit bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen
im sozialen oder medizinischen Bereich.
1975 setzt sich beim Bundesverfassungsgericht die Indikationslösung
durch. Und nach der Wiedervereinigung tritt 1995 das "Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz"
in Kraft, das dem Schutz des ungeborenen Lebens stärker Rechnung trägt
und dem Lebensrecht des Kindes Vorrang vor den Grundrechten der Frau gibt. Das
Gesetz legt eine Fristenlösung mit
Beratungspflicht fest - Schwangerschaftsabbruch ist nun bei Einhaltung der Frist
bis zur zwölften
Woche und dem Nachweis eines Beratungsscheins straffrei.
In den letzten Jahren
blieb die Zahl der Abbrüche in Deutschland
relativ konstant. Laut Statistischem Bundesamt lag sie 2003 bei 128.030. Sexuelle
Aufklärung
bei Jugendlichen und eine familienfreundliche Politik sind wichtige Voraussetzungen,
um die Zahlen niedrig zu halten. "Eine
nachhaltige Familienpolitik ist ein bedeutender Faktor unserer wirtschaftlichen
Entwicklung", so Bundesministerin
Renate Schmidt. Weniger Kinder bedeute weniger Wirtschaftswachstum und damit
weniger gesellschaftlicher Wohlstand.
Markus Stadtmüller
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