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Es war in den Jahren des
Wirtschaftswunders, als
der Deutsche Bundestag am
23. Februar 1957 die große
Rentenreform verabschiedete.
Für die junge Bundesrepublik
war dies ein entscheidender
Schritt hin zum
Sozialstaat. Endlich hatten
auch die Rentenempfänger,
von denen etliche unterhalb
der Armutsgrenze lebten, am
wirtschaftlichen Erfolg teil.
In einem offenen Brief „an die lieben
Rentnerinnen und Rentner“ mahnte 1957
Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) die
Verpflichtung an, „soziale Sicherheit zu schaffen
und das Alter von der Not zu befreien.“
Seine Regierung traf zwei weit reichende Entscheidungen:
Zum einen wurden die Rentenbezüge
an die allgemeine
Lohnentwicklung
angepasst
mit dem Ziel, die Rente regelmäßig
an die allgemeine Einkommensverteilung
anzugleichen.
Zum anderen führte die
Reform das Umlageverfahren
ein und besiegelte damit einen
Vertrag zwischen den
Generationen: Die Erwerbstätigen
zahlen die Beiträge
für die Rentner in der Erwartung,
dass die nachfolgende
Generation das Gleiche für
sie tut. Diese Lösung brachte
den Rentenempfängern sofort
materielle Verbesserungen.
Dass für dieses System neben
dem Einzahlen der Beiträge
auch ein zahlenmäßig gleichbleibender
Nachwuchs unabdingbar ist, sah bereits der
Sozialwissenschaftler Wilfrid
Schreiber, auf dessen Studien die Rentenreform
von 1957 maßgeblich beruhte. Um die familiäre Leistung
der Kindererziehung zu honorieren, schlug er
eine zusätzliche „Kindheits- und Jugendrente“
vor, die jedoch von Adenauer abgelehnt wurde.
Erst 1972 wurden auch Hausfrauen in die
Rentenversicherung integriert, 1992 die familienbezogenen
Elemente weiter ausgebaut.
50 Jahre später hat sich die Bevölkerungsund
Erwerbsstruktur in der Bundesrepublik
grundlegend verändert. Bezahlten 1957 100
Beitragszahler die Renten für 31 Rentner, kommen
heute auf 100 Einzahler über 52 Rentner.
„Im Jahre 2050 werden zwölf Prozent der Bevölkerung älter als 80 Jahre, 30 Prozent älter
als 65 Jahre und 16 Prozent unter 20 Jahre alt
sein. Wenn man die ganzen Zahlen nebeneinander
legt, dann erkennt man, dass man reagieren
und etwas tun muss“, äußerte sich der
zuständige Bundesminister Franz Müntefering
(SPD) 2006 zur Zukunft der Rente.
Seit mehreren Legislaturperioden stehen
Veränderungen der großen Reform von 1957
auf der politischen Tagesordnung. Dabei blieb
bis heute die grundsätzliche Entscheidung für
ein Umlageverfahren unangetastet. Da aber
die seit 50 Jahren bestehende gesetzliche
Rente zukünftig nicht mehr ausreicht, fordert
die Bundesregierung die Bundesbürger seit einigen
Jahren auf, in betriebliche und private
Altersvorsorge zu investieren.
Magdalena Zeller
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Zur Neuregelung der Rentenversicherung
gab das Presseund
Informationsamt der
Bundesregierung 1957 eine
Broschüre heraus, die die
wichtigsten Einzelheiten
erläuterte.
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Wirtschaftsminister Ludwig
Erhard (l.) und Finanzminister
Fritz Schäffer (r.), hier bei der
Rentenreformdebatte 1957,
standen der Rentenpolitik
Adenauers kritisch gegenüber.
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Franz Müntefering (r.) als
SPD-Generalsekretär und
Bundeskanzler Gerhard
Schröder (l.) plädierten auf
einem Kongress im Jahr 2000
für „Generationengerechtigkeit“.
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