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In die Jahre gekommen

Die dynamische Rente wird 50

Es war in den Jahren des Wirtschaftswunders, als der Deutsche Bundestag am 23. Februar 1957 die große Rentenreform verabschiedete. Für die junge Bundesrepublik war dies ein entscheidender Schritt hin zum Sozialstaat. Endlich hatten auch die Rentenempfänger, von denen etliche unterhalb der Armutsgrenze lebten, am wirtschaftlichen Erfolg teil.

In einem offenen Brief „an die lieben Rentnerinnen und Rentner“ mahnte 1957 Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) die Verpflichtung an, „soziale Sicherheit zu schaffen und das Alter von der Not zu befreien.“ Seine Regierung traf zwei weit reichende Entscheidungen: Zum einen wurden die Rentenbezüge an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst mit dem Ziel, die Rente regelmäßig an die allgemeine Einkommensverteilung anzugleichen. Zum anderen führte die Reform das Umlageverfahren ein und besiegelte damit einen Vertrag zwischen den Generationen: Die Erwerbstätigen zahlen die Beiträge für die Rentner in der Erwartung, dass die nachfolgende Generation das Gleiche für sie tut. Diese Lösung brachte den Rentenempfängern sofort materielle Verbesserungen.

Dass für dieses System neben dem Einzahlen der Beiträge auch ein zahlenmäßig gleichbleibender Nachwuchs unabdingbar ist, sah bereits der Sozialwissenschaftler Wilfrid Schreiber, auf dessen Studien die Rentenreform von 1957 maßgeblich beruhte. Um die familiäre Leistung der Kindererziehung zu honorieren, schlug er eine zusätzliche „Kindheits- und Jugendrente“ vor, die jedoch von Adenauer abgelehnt wurde. Erst 1972 wurden auch Hausfrauen in die Rentenversicherung integriert, 1992 die familienbezogenen Elemente weiter ausgebaut.

50 Jahre später hat sich die Bevölkerungsund Erwerbsstruktur in der Bundesrepublik grundlegend verändert. Bezahlten 1957 100 Beitragszahler die Renten für 31 Rentner, kommen heute auf 100 Einzahler über 52 Rentner. „Im Jahre 2050 werden zwölf Prozent der Bevölkerung älter als 80 Jahre, 30 Prozent älter als 65 Jahre und 16 Prozent unter 20 Jahre alt sein. Wenn man die ganzen Zahlen nebeneinander legt, dann erkennt man, dass man reagieren und etwas tun muss“, äußerte sich der zuständige Bundesminister Franz Müntefering (SPD) 2006 zur Zukunft der Rente.

Seit mehreren Legislaturperioden stehen Veränderungen der großen Reform von 1957 auf der politischen Tagesordnung. Dabei blieb bis heute die grundsätzliche Entscheidung für ein Umlageverfahren unangetastet. Da aber die seit 50 Jahren bestehende gesetzliche Rente zukünftig nicht mehr ausreicht, fordert die Bundesregierung die Bundesbürger seit einigen Jahren auf, in betriebliche und private Altersvorsorge zu investieren.

Magdalena Zeller

Zur Neuregelung der Rentenversicherung gab das Presseund Informationsamt der Bundesregierung 1957 eine Broschüre heraus, die die wichtigsten Einzelheiten erläuterte.

 

Wirtschaftsminister Ludwig Erhard (l.) und Finanzminister Fritz Schäffer (r.), hier bei der Rentenreformdebatte 1957, standen der Rentenpolitik Adenauers kritisch gegenüber.

 

Franz Müntefering (r.) als SPD-Generalsekretär und Bundeskanzler Gerhard Schröder (l.) plädierten auf einem Kongress im Jahr 2000 für „Generationengerechtigkeit“.

 © 2008 Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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