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Als Bundesminister für
Arbeit und Sozialordnung
gehörte Dr. Norbert Blüm
(CDU) für die gesamte Dauer
der Kanzlerschaft Helmut
Kohls – 1982 bis 1998 – dem
Bundeskabinett an. Er stand
der nach ihm benannten
Rentenkommission vor, die
Vorschläge zur Fortentwicklung
der Rentenversicherung
erarbeitete. Nach wie vor
befürwortet er ein umlagefinanziertes
Rentensystem,
zu dem 1957 die Grundlagen
gelegt wurden.
mm Welchen Stellenwert
schreiben Sie der großen Rentenreform
von 1957 zu?
Blüm Die Entwicklung des
Wohlstandes der Alten wird
an die Entwicklung des Wohlstandes
der Jungen geknüpft:
Das ist die Weichen stellende
Idee der Rentenreform von
1957. In der Umlagefinanzierung
wird der Rentenanspruch
der Alten an das Maß
der Solidarität geknüpft, das
die Jungen für die Alten aufgebracht
haben. Damit verbindet
sich die Selbstvorsorge
mit der Mitvorsorge für die
vorhergehende Generation
– das ist die geniale Moralität
der großen Rentenreform.
mm Welche Bedeutung hatte
die Rentenpolitik Adenauers
für die junge Demokratie im
Nachkriegsdeutschland?
Blüm Der Zusammenhalt der
Generationen wurde durch
die Überwindung der Altersarmut
gestärkt. Sie hat uns
in der historischen Entwicklung
immer begleitet. Mit der
Rentenreform 1957 begann
ein neuer Abschnitt, mit dem
Altersarmut zu einer Rechtsgröße – aber nicht zum Altersschicksal – wurde.
mm Existenzminimum sichern
oder Lebensstandard
erhalten – dies ist auch Thema
der aktuellen Diskussion.
Inwiefern waren die Ziele der
Rentenreform Adenauers an
die Epoche des Wirtschaftswunders gebunden?
Blüm Die Frage, ob der Sozialstaat
sich auf eine Existenz
sichernde Fürsorge
beschränken soll oder auch
dem Prinzip der Leistungsgerechtigkeit
verpflichtet ist,
stellt sich immer und ist von
der Wirtschaftsentwicklung
unabhängig. Soll der Sozialstaat
sich nur um die Ärmsten
kümmern als Fürsorgestaat?
Dann muss er auch prüfen:
Bist du reich oder bist
du arm – Harz IV hat das ja
vorgemacht. Oder hat es der
Sozialstaat mit Leistungsgerechtigkeit
zu tun? Dann erhält
derjenige, der mehr und
länger Beiträge gezahlt hat,
eine höhere Rente.
mm Gab es angesichts der
materiellen Nöte der Rentenempfänger
vor 50 Jahren eine
Alternative zum Umlageverfahren?
Blüm Nein – so wenig wie
1990 bei der Deutschen Einheit.
1957 hätte kein Kapitaldeckungsverfahren
die Millionen Flüchtlinge und
Vertriebenen in eine Alterssicherung
integrieren können.
Und 1990 hätte solch ein System
auch keine vier Millionen
Rentner über Nacht in die
deutsche Renteneinheit mit
einbeziehen können.
mm Gab es den so genannten
Generationenvertrag 1957
mehr als heute?
Blüm Einen Vertrag im rechtlichen
Sinne gab es nie. Aber
Solidaritätspflichten zwischen
den Generationen gibt es seit
Adam und Eva. Ohne die Sorge
der Generationen füreinander
hätte die Menschheit weder
das Neandertal verlassen
noch die Eiszeit überlebt.
mm Wie reagieren Sie, wenn
Sie immer wieder auf Ihre
Aussage „Die Renten sind sicher“
angesprochen werden
– wie auch am Schluss dieses
Interviews?
Blüm Sauer. Weil ich hinter
dem Spott, mit dem diese
Aussage überschüttet wird,
die Raffinesse gewiefter Lobbyisten
vermute. Absolute Sicherheit
gibt es nur im Himmel.
Hier gibt es aus meiner
Sicht nichts Sichereres als ein
umlagefinanziertes Rentensystem.
Interview: Magdalena Zeller
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