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Das Abbild des „neuen
Menschen“ sollte in der
DDR-Kultur deutlich werden.
Rock ’n’ Roll und aufmüpfige
Jugendliche passten da nicht
ins Bild. Vor 50 Jahren beschnitt
die SED-Führung den
Anteil westlicher Musik auf
Tanzveranstaltungen und in
Musikprogrammen.
Dass sich die Jugend in der DDR in den Bereichen
Musik und Mode ausgerechnet am „kapitalistischen
Klassenfeind“, den USA und der
Bundesrepublik, orientierte, stieß von Anfang
an auf Ablehnung der SED-Parteiführung. Im
Westen wie im Osten erregten Rock ’n’ Roll und
Jeans Aufsehen, Kopfschütteln und Ablehnung
bei der älteren Generation. In der DDR kam
eine ideologische Komponente hinzu: Amerikanische
Tanzmusik galt als „Gift des Klassenfeindes“,
das die Jugend verderben würde. Wo
jedoch vordergründig auf die „imperialistische
Massenkultur“ geschimpft wurde, ging es in
Wirklichkeit um die Angst der Funktionäre,
einem zunehmenden Teil der Jugendlichen
Freiräume ohne Kontrolle der SED und der
Massenorganisationen zu gestatten.
Am 2. Januar 1958 erließ das Ministerium
für Kultur (MfK) in Ost-Berlin die „Anordnung über die
Programmgestaltung bei Unterhaltungs-
und Tanzmusik“, „um in der Gestaltung
eines sozialistischen Kulturlebens das Niveau
der Unterhaltungs- und Tanzmusik zu heben,
Erscheinungen der Dekadenz und des Verfalls
zu bekämpfen sowie das Schaffen der Autoren
der DDR zu fördern“. Das Gesetz begrenzte den
Repertoireanteil westlicher Titel auf Tanzveranstaltungen
und in Musikprogrammen aller
Art auf maximal 40 Prozent. Tanzmusik sollte
künftig hauptsächlich von Komponisten aus
der DDR oder „befreundeten Bruderländern” stammen.
Grenzen der Staatsmacht
Kriminalisierung und Verfolgung konnten
die Verbreitung von Rock, Jazz und Beat jedoch
nicht stoppen.
Staatssicherheit und staatliche Stellen verfolgten
die Einhaltung des Gesetzes in unterschiedlicher
Intensität; es gelang ihnen kaum,
den Musikkonsum der Jugendlichen zu kontrollieren.
Der so genannten „60/40-Regelung“
zum Trotz überschritten
Veranstalter und Programmverantwortliche in der Praxis
die erlaubten 40 Prozent häufig.
Als sich in den 1960er Jahren als Folge
des spektakulären Erfolgs der Beatles auch in
der DDR zahlreiche Beatgruppen formierten,
versuchte die SED-Führung zunächst, diese
musikalischen Entwicklungen zu kanalisieren:
Im Kontext des Deutschlandtreffens der
FDJ
1964 nahm etwa der
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Im Lipsi-Schritt:
Drei tanzende Paare
auf dem Parkett
beim Presseball
in Ost-Berlin Ende
der 1950er Jahre
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Kulturveranstaltung des Freien
Deutschen Gewerkschaftsbundes
anlässlich des Karl Marx-Jahres
1953 in Ost-Berlin
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Melodien für Millionen.
Das Jahrhundert des
Schlagers
9. Mai – 5. Oktober 2008
Die Ausstellung im Haus der
Geschichte thematisiert
unter anderem die Unterhaltungsmusik
in der DDR.
Das SED-Regime versuchte
auch auf dem Gebiet des
Schlagers, den Einfluss
westlicher Musik zurückzudrängen.
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Jugendsender des DDR-Rundfunks
DT 64, der einen hohen Anteil an
internationaler Musik spielte, den Betrieb
auf.
Die staatliche Plattenfirma Amiga veröffentlichte
wenige Monate später eine Beatles-LP. Im
Herbst 1965 reagierten die Funktionäre auf die
wachsende Begeisterung der jungen Menschen
mit einem Verbot der Beatmusik und einer
harten
Repressionswelle gegen ihre Anhänger.
Verordnetes Musikideal
Die Staatsmacht der DDR versuchte auch,
der „Dekadenz“ des Westens ein eigenes sozialistisches
Musikideal entgegenzusetzen.
Wer heute Mitschnitte von offiziellen Kulturprogrammen
hört, staunt über die Mischung
aus Marschmusik, Arbeiterchorgesang und
Wandervogelfröhlichkeit. Gegen die Vorlieben
eines Großteils der jungen Leute kam auch
der „Lipsi“ nicht an, der als Modetanz 1959
offiziell in der DDR eingeführt wurde. Der konventionelle
Paartanz im 6/4-Takt sollte an die
Stelle des geächteten Rock ’n’ Rolls treten. Die
sozialistische Musikkreation im Lipsi-Schritt
entsprach allerdings nicht den Wünschen des
jungen Publikums und verschwand innerhalb
weniger Jahre wieder „von der Tanzfläche“.
Magdalena Zeller
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