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Brennpunkt |
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Ein steiniger Weg
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Wiedergutmachung für NS-Opfer |
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Am 18. März 1953 ratifiziert
der Deutsche Bundestag das
Luxemburger Abkommen
über Wiedergutmachungsleistungen
an Israel und an
die in der Claims Conference
zusammengeschlossenen
jüdischen Verbände - ein
Abkommen, das ein wichtiges
außenpolitisches Zeichen
setzt.
Mit der historischen Abstimmung am 18.
März 1953 bekennt sich der Deutsche Bundestag
zu seiner politischen und moralischen
Verantwortung gegenüber den jüdischen NS-Opfern.
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Während die DDR Wiedergutmachung an
Israel ablehnt, verpflichtet sich die Bundesrepublik,
dem Staat Israel Eingliederungskosten
für die Aufnahme jüdischer Flüchtlinge aus
Deutschland und aus ehemals unter deutscher
Herrschaft stehenden Gebieten zu erstatten.
Darüber hinaus leistet die Bundesrepublik eine
Globalzahlung an die in der Claims Conference
zusammengeschlossenen jüdischen
Verbände, um jüdischen Opfern nationalsozialistischer
Verfolgung die Eingliederung und
Ansiedlung in verschiedenen Ländern zu erleichtern.
Auch soll die geltende Wiedergutmachungsgesetzgebung
in der Bundesrepublik
weiter verbessert werden.
Der Umfang der Zahlungen gegenüber
Israel beläuft sich auf drei Milliarden D-Mark
in mehreren Jahresraten. Die jüdischen
Verbände erhalten 450 Millionen D-Mark. Die
Beträge werden in Form von Waren und
Dienstleistungen zur Verfügung gestellt. In der
innerdeutschen Diskussion um das Luxemburger
Abkommen spielt die Frage eine wichtige
Rolle, wieweit die Bundesrepublik finanziell
belastbar ist. Darunter mischen sich vereinzelt
deutsch-nationale, auch antisemitische Töne.
Arabische Staaten drohen mit Boykott. Doch
Bundeskanzler Konrad Adenauer setzt sich
schließlich auch gegen den Widerstand in
der eigenen Partei und Fraktion durch, wobei
er bei der Abstimmung am 18. März die
Unterstützung der SPD-Opposition benötigt,
die als einzige Fraktion geschlossen für die Ratifizierung
stimmt.
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Der Rückblick auf die damalige deutsche
Situation verkennt allzu leicht, dass auch die
israelische Regierung große politisch-psychologische
Widerstände zu überwinden hat. Bevor
offizielle Gespräche beginnen können, gilt
es, heftige Auseinandersetzungen innerhalb
und außerhalb der Knesseth durchzustehen.
Nicht zuletzt die wirtschaftliche Notlage
des neu gegründeten jüdischen Staates gibt
schließlich den Ausschlag, Adenauers Angebot
anzunehmen. Im März 1952 beginnen die
Verhandlungen im niederländischen Schloss
Wassenaar in Den Haag.
Die Unterzeichnung des deutsch-israelischen
Wiedergutmachungsabkommens am 10.
September 1952 um 8 Uhr im Luxemburger
Rathaus spiegelt diese schwierigen Rahmenbedingungen.
Sie erfolgt unter strengen Sicherheitsvorkehrungen
in geschäftsmäßig kühler
Atmosphäre. Auf Ansprachen wird verzichtet.
Ein Händedruck wird nicht gewechselt. Die
Zeremonie dauert nur wenige Minuten. Bundeskanzler
Konrad Adenauer und der israelische
Außenminister Moshe Sharett setzen
ihre Unterschrift unter das mühsam ausgehandelte
Dokument.
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Israelischer Reisepass aus
dem Jahr 1951 mit dem
Vermerk auf Französisch und
Hebräisch "Gilt für alle Länder
mit Ausnahme Deutschlands" |
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Das Luxemburger Abkommen ist nicht
zuletzt Adenauers persönlichem Einsatz zu
verdanken. Es setzt ein wichtiges außenpolitisches
Zeichen und unterstreicht den Anspruch
der Bundesrepublik, ein neues geläutertes
Deutschland zu repräsentieren.
Christian Peters |
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