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Am 1. April 1957 rückten
die ersten 10.000 Wehrpflichtigen
der Bundeswehr
in die Kasernen ein. Mit
Blick auf die historischen
Belastungen und gesellschaftlichen
Folgen war die
Einführung der Wehrpflicht
allerdings sehr umstritten.
Bündnispolitische Verpflichtungen
– binnen drei
Jahren sollten eine halbe Million
westdeutscher Soldaten
unter Waffen stehen – und
militärische Erfordernisse
eines raschen Verteidigungsbeitrages
zeichneten für die
Einführung der Wehrpflicht
verantwortlich. Bereits im
Herbst 1950 hatten deutsche
Militärexperten in der für Bundeskanzler
Konrad Adenauer
bestimmten sogenannten Himmeroder
Denkschrift vermerkt,
dass westdeutsche Streitkräfte nur mit einer
Dienstpflicht zu verwirklichen seien. Die Pariser
Verträge vom 5. Mai 1955 machten den Weg
frei für eine westdeutsche Armee.
Aus innenpolitischen Gründen zögerte der
Bundeskanzler jedoch mit der Einführung der
Wehrpflicht. Als 1956 erkennbar wurde, dass
die Zahl der Freiwilligen nicht ausreichte, den
vereinbarten Streitkräfteumfang zeitgerecht
erreichen zu können, änderte die Bundesregierung
ihre Haltung. Trotz der Befürchtung,
eine Debatte um die Einführung der Wehrpflicht
könne die Bundestagswahlen von 1957
für die CDU-Regierungskoalition beeinträchtigen,
legte das Kabinett einen entsprechenden
Gesetzentwurf vor. Er sah unter Beachtung
des Grundrechtes auf Kriegsdienstverweigerung
die allgemeine Wehrpflicht für Männer
ab dem 18. Lebensjahr vor.
Pro und contra
Die Wehrpflichtfrage war 1956 die am heißesten
umkämpfte Entscheidung der gesamten
Wehrgesetzgebung. In einer 18-stündigen Sitzung
prallten die Argumente am 6./7. Juli 1956
im Deutschen Bundestag aufeinander. Wegen
großer Bedenken vor weiterer Zementierung
der deutschen Spaltung wies die SPD-Opposition
das Gesetz zurück. Die Parlamentsmehrheit
stimmte jedoch für das Wehrpflichtgesetz,
das am 21. Juli 1956 in Kraft trat. Es enthielt
noch keine Bestimmungen über die umstrittene
Dauer des Grundwehrdienstes. Ende 1956
wurde sie entgegen der Absprachen mit der
NATO und dem Rat militärischer Experten auf
12 Monate festgelegt.
Als Konsequenz aus dem Mauerbau erhöhte
man den Grundwehrdienst 1962 zunächst
auf 15, dann auf 18 Monate. Aus Gründen
der Wehrgerechtigkeit wurde er im Zuge
der sozialliberalen Reformpolitik 1973 auf 15
Monate reduziert. Aufgrund internationaler
Abrüstungsvereinbarungen ging die Wehrdienstdauer
nach der Deutschen Einheit 1990
kontinuierlich zurück auf 12 Monate (1990–
1995), 10 Monate (1996–2001) und seither auf
9 Monate. Mehr als 9 Millionen Menschen waren
in den zurückliegenden 50 Jahren Soldat
der Bundeswehr.
Wolfgang Schmidt
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