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Bürger in Uniform

50 Jahre Wehrpflicht

Am 1. April 1957 rückten die ersten 10.000 Wehrpflichtigen der Bundeswehr in die Kasernen ein. Mit Blick auf die historischen Belastungen und gesellschaftlichen Folgen war die Einführung der Wehrpflicht allerdings sehr umstritten.

Bündnispolitische Verpflichtungen – binnen drei Jahren sollten eine halbe Million westdeutscher Soldaten unter Waffen stehen – und militärische Erfordernisse eines raschen Verteidigungsbeitrages zeichneten für die Einführung der Wehrpflicht verantwortlich. Bereits im Herbst 1950 hatten deutsche Militärexperten in der für Bundeskanzler Konrad Adenauer bestimmten sogenannten Himmeroder Denkschrift vermerkt, dass westdeutsche Streitkräfte nur mit einer Dienstpflicht zu verwirklichen seien. Die Pariser Verträge vom 5. Mai 1955 machten den Weg frei für eine westdeutsche Armee.

Aus innenpolitischen Gründen zögerte der Bundeskanzler jedoch mit der Einführung der Wehrpflicht. Als 1956 erkennbar wurde, dass die Zahl der Freiwilligen nicht ausreichte, den vereinbarten Streitkräfteumfang zeitgerecht erreichen zu können, änderte die Bundesregierung ihre Haltung. Trotz der Befürchtung, eine Debatte um die Einführung der Wehrpflicht könne die Bundestagswahlen von 1957 für die CDU-Regierungskoalition beeinträchtigen, legte das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Er sah unter Beachtung des Grundrechtes auf Kriegsdienstverweigerung die allgemeine Wehrpflicht für Männer ab dem 18. Lebensjahr vor.

Pro und contra

Die Wehrpflichtfrage war 1956 die am heißesten umkämpfte Entscheidung der gesamten Wehrgesetzgebung. In einer 18-stündigen Sitzung prallten die Argumente am 6./7. Juli 1956 im Deutschen Bundestag aufeinander. Wegen großer Bedenken vor weiterer Zementierung der deutschen Spaltung wies die SPD-Opposition das Gesetz zurück. Die Parlamentsmehrheit stimmte jedoch für das Wehrpflichtgesetz, das am 21. Juli 1956 in Kraft trat. Es enthielt noch keine Bestimmungen über die umstrittene Dauer des Grundwehrdienstes. Ende 1956 wurde sie entgegen der Absprachen mit der NATO und dem Rat militärischer Experten auf 12 Monate festgelegt.

Als Konsequenz aus dem Mauerbau erhöhte man den Grundwehrdienst 1962 zunächst auf 15, dann auf 18 Monate. Aus Gründen der Wehrgerechtigkeit wurde er im Zuge der sozialliberalen Reformpolitik 1973 auf 15 Monate reduziert. Aufgrund internationaler Abrüstungsvereinbarungen ging die Wehrdienstdauer nach der Deutschen Einheit 1990 kontinuierlich zurück auf 12 Monate (1990– 1995), 10 Monate (1996–2001) und seither auf 9 Monate. Mehr als 9 Millionen Menschen waren in den zurückliegenden 50 Jahren Soldat der Bundeswehr.

Wolfgang Schmidt

Ein Wehrpflichtiger 1957 nach der Einkleidung, bei der er Uniform und Ausrüstung erhält

 © 2008 Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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