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Arbeiter- oder Volksaufstand, Revolution oder nur konterrevolutionäres Ereignis - bei
der Klassifizierung und Deutung des 17. Juni 1953 kamen Historiker in Ost und West zu
unterschiedlichen Ergebnissen. Heute, nach Öffnung der Archive, billigt die Forschung dem 17. Juni
den Rang einer Revolution zu.
In der DDR wurde der 17. Juni 1953 in der
Regel nur am Rande von Gesamtdarstellungen
als konterrevolutionäres Ereignis erwähnt.
Anders in der Bundesrepublik: Bereits 1953
gab es erste persönlich geprägte Schilderungen
neben packend geschriebenen Arbeiten
von Journalisten und in den Folgejahren die
Publikationen des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen.
Nach einer ersten umfassenden Darstellung
von Stefan Brant aus dem Jahr 1954 handelte
es sich um eine Revolution ohne Utopie,
geprägt von der Idee der Freiheit
- stellvertretend für ganz
Deutschland. 1965 legte Arnulf
Baring eine Analyse der
Ursachen und Ereignisse des
Aufstands vor, die für lange
Zeit Maßstäbe setzt, die
revolutionären Aktionen aber
auf einen Arbeiteraufstand
beschränkt. Karl Wilhelm
Fricke folgte anfänglich dieser
These, gab jedoch zusammen
mit Ilse Spittmann 1982 einen
Sammelband heraus, der
von einem Volksaufstand für
Freiheit und Demokratie ausgeht.
Nach 1989 / 90 sorgen
Freiheit der Wissenschaft und
freier Quellenzugang für neue
Arbeitsbedingungen. Trotzdem
halten ehemals linientreue
SED-Historiker an der
These des "Arbeiteraufstands" fest, deren Widerlegung
Torsten Diedrich durch die Auswertung
der Akten von Volkspolizei und DDR-Innenministerium
gelingt. Manfred Hagen
verknüpft 1992 den damaligen Wissensstand
über die erste Volkserhebung im Stalinismus
mit zuvor nicht möglichen Zeitzeugenaussagen
und wertet ehemals unzugängliche Archive sowie
Filme, Fotos und Tondokumente aus. Er - wie auch Gerhard Baier - kommen zu dem
Schluss, es habe sich 1953 um einen Volksaufstand
bzw. eine Volkserhebung gehandelt.
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Eine Revolution, geprägt von der Idee der Freiheit: Stefan Brants Darstellung der Ereignisse aus dem Jahr 1954. |
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Arnulf Baring billigt dem 17. Juni lediglich den Rang eines Arbeiteraufstandes zu. |
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