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 Der "Jahrhundertprozess"
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Der "Jahrhundertprozess"

Beginn des Nürnberger Prozesses

Am 20. November 1945 richteten sich die Augen der Weltöffentlichkeit auf Nürnberg: Wo einst die Nationalsozialisten mit großem Aufwand Massenkundgebungen abgehalten hatten, begann nun der Prozess gegen die "Hauptkriegsverbrecher" vor dem Internationalen Militärtribunal.

Bereits 1941 hatten Franklin D. Roosevelt und Winston Churchill die Bestrafung von deutschen Gräueltaten angekündigt. Aufgrund des Londoner Abkommens vom 8. August 1945 wurde dann der Militärgerichtshof eingerichtet, der für die Aburteilung derjenigen Kriegsverbrecher zuständig sein sollte, "für deren Verbrechen ein geografisch bestimmbarer Tatort nicht vorhanden ist".

Chefankläger Amerikas - Robert H. Jackson

Drei Kategorien von Verbrechen sollten verhandelt werden: Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Als der Prozess eröffnet wurde, saßen allerdings einige der Hauptverantwortlichen nicht auf der Anklagebank: Hitler, Himmler und Goebbels hatten sich durch Selbstmord dem Prozess entzogen. Gegen Hitlers "Sekretär" Martin Bormann, dessen Überleben ungewiss war, konnte nur in Abwesenheit verhandelt werden. Die bekanntesten unter den Angeklagten waren deshalb Hermann Göring und Rudolf Heß. Der eine - Hermann Göring - war Oberbefehlshaber der Luftwaffe gewesen, hatte aber in den letzten Jahren des "Dritten Reichs" deutlich an Einfluss verloren.

Kompromisslos und uneinsichtig: Rudolf Heß’ Instruktionen an seine Zeugen

Der andere, ehemals "Stellvertreter des Führers", war schon im Mai 1941 in britische Gefangenschaft geraten, nachdem er bei seinem spektakulären Flug nach Großbritannien - der nach Bekunden von Heß zur Anbahnung von Friedensverhandlungen dienen sollte - mit dem Fallschirm über Schottland abgesprungen war. Gegen Göring ebenso wie gegen elf weitere Angeklagte sprach das Gericht, dem vier Repräsentanten und je ein Stellvertreter der vier Siegermächte angehörten, Todesstrafen aus. Sieben Angeklagte - darunter Heß - erhielten lebenslange oder befristete Haftstrafen, drei wurden freigesprochen.

Der "Jahrhundertprozess" (Bradley F. Smith) war ein außergewöhnliches, aber auch umstrittenes Verfahren. Außergewöhnlich schon in Bezug auf seine das übliche Maß auflösenden Dimensionen: Bis zum 1. Oktober 1946 wurden in 403 öffentlichen Sitzungen über 230 Zeugenaussagen gehört und Tausende von Dokumenten vorgelegt. Außergewöhnlich aber auch, weil hier die unmittelbare strafrechtliche Verantwortlichkeit der Regierenden für Kriegs- und Menschheitsverbrechen nach Völkerrecht eingefordert wurde.

Dies war nicht unproblematisch, denn die Straftat eines "Verbrechens gegen den Frieden", worunter u. a. Vorbereitung und Führung eines Angriffskriegs gefasst wurden, war durch das herkömmliche Völkerrecht kaum gedeckt, sondern wurde von den Alliierten erst als Grundlage eines zukünftigen Völkerrechts geschaffen. Deshalb erhoben schon Zeitgenossen den Vorwurf, der Prozess verstoße gegen den Rechtssatz "keine Strafe ohne Gesetz". Weitere Bedenken richteten sich gegen die Zusammensetzung des "Tribunals der Sieger" und gegen die Aussparung von Verbrechen der sowjetischen Seite.

Trotz dieser Einwände und des letztlich nicht erreichten Ziels, ein internationales Strafrecht zu schaffen, fällt die Gesamtbilanz des Nürnberger Prozesses nicht nur negativ aus: Vor allem seine aufklärende Wirkung war beträchtlich. Schonungslos wurden die Schrecken der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen den Zeitgenossen vor Augen geführt und damit zugleich das öffentliche Bewusstsein für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gestärkt.

Stephen Schröder

Der Autor ist wissenschaftlicher Assistent am Historischen Seminar der Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn.

 © 2008 Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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