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Der "Jahrhundertprozess"
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Beginn des Nürnberger Prozesses
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Am 20. November 1945 richteten sich die Augen der Weltöffentlichkeit auf Nürnberg: Wo einst die Nationalsozialisten mit großem Aufwand Massenkundgebungen abgehalten hatten, begann nun der Prozess gegen die "Hauptkriegsverbrecher" vor dem Internationalen Militärtribunal.
Bereits 1941 hatten Franklin D. Roosevelt
und Winston Churchill die Bestrafung von deutschen
Gräueltaten angekündigt. Aufgrund des
Londoner Abkommens vom 8. August 1945
wurde dann der Militärgerichtshof eingerichtet,
der für die Aburteilung derjenigen Kriegsverbrecher
zuständig sein sollte, "für deren
Verbrechen ein geografisch
bestimmbarer Tatort nicht
vorhanden ist".
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Chefankläger Amerikas - Robert H. Jackson
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Drei Kategorien
von Verbrechen sollten
verhandelt werden: Verbrechen
gegen den Frieden,
Kriegsverbrechen und Verbrechen
gegen die Menschlichkeit.
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Als der Prozess eröffnet
wurde, saßen allerdings einige
der Hauptverantwortlichen
nicht auf der Anklagebank:
Hitler, Himmler und Goebbels
hatten sich durch Selbstmord
dem Prozess entzogen. Gegen
Hitlers "Sekretär" Martin Bormann,
dessen Überleben ungewiss war, konnte
nur in Abwesenheit verhandelt werden. Die
bekanntesten unter den Angeklagten waren
deshalb Hermann Göring und Rudolf Heß. Der
eine - Hermann Göring - war Oberbefehlshaber
der Luftwaffe gewesen, hatte aber in den
letzten Jahren des "Dritten Reichs" deutlich an
Einfluss verloren.
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Kompromisslos und
uneinsichtig: Rudolf Heß’ Instruktionen an seine Zeugen
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Der andere, ehemals "Stellvertreter
des Führers", war schon im Mai 1941
in britische Gefangenschaft geraten, nachdem
er bei seinem spektakulären Flug nach Großbritannien - der nach Bekunden von Heß zur
Anbahnung von Friedensverhandlungen dienen
sollte - mit dem Fallschirm über Schottland
abgesprungen war. Gegen Göring ebenso
wie gegen elf weitere Angeklagte sprach das
Gericht, dem vier Repräsentanten und je ein
Stellvertreter der vier Siegermächte angehörten,
Todesstrafen aus. Sieben Angeklagte - darunter
Heß - erhielten lebenslange oder befristete Haftstrafen, drei wurden freigesprochen.
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Der "Jahrhundertprozess" (Bradley F. Smith)
war ein außergewöhnliches, aber auch umstrittenes
Verfahren. Außergewöhnlich schon
in Bezug auf seine das übliche Maß auflösenden
Dimensionen: Bis zum 1. Oktober 1946
wurden in 403 öffentlichen Sitzungen über 230
Zeugenaussagen gehört und Tausende von Dokumenten
vorgelegt. Außergewöhnlich aber
auch, weil hier die unmittelbare strafrechtliche
Verantwortlichkeit der Regierenden für Kriegs- und
Menschheitsverbrechen nach Völkerrecht
eingefordert wurde.
Dies war nicht unproblematisch, denn die
Straftat eines "Verbrechens gegen den Frieden",
worunter u. a. Vorbereitung und Führung eines
Angriffskriegs gefasst wurden, war durch
das herkömmliche Völkerrecht kaum gedeckt,
sondern wurde von den Alliierten erst als
Grundlage eines zukünftigen Völkerrechts geschaffen.
Deshalb erhoben schon Zeitgenossen
den Vorwurf, der Prozess verstoße gegen den
Rechtssatz "keine Strafe ohne Gesetz". Weitere
Bedenken richteten sich gegen die Zusammensetzung
des "Tribunals der Sieger" und
gegen die Aussparung von Verbrechen der
sowjetischen Seite.
Trotz dieser Einwände und des letztlich
nicht erreichten Ziels, ein internationales Strafrecht
zu schaffen, fällt die Gesamtbilanz des
Nürnberger Prozesses nicht nur negativ aus:
Vor allem seine aufklärende Wirkung war beträchtlich.
Schonungslos wurden die Schrecken
der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen
den Zeitgenossen vor Augen geführt und damit
zugleich das öffentliche Bewusstsein für
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit gestärkt.
Stephen Schröder
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Der Autor ist wissenschaftlicher
Assistent
am Historischen Seminar
der Friedrich-Wilhelms-
Universität Bonn.
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