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Einblick in die Geschichte und Arbeit des Bundesrates
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"Fit für Föderalismus?",
fragt der STERN seine Leser
und bietet ihnen im Internet
die Möglichkeit, ihr Wissen
in zwölf Fragen zu testen. "Welches Bundesland ist
flächenmäßig das größte
Deutschlands?", heißt es da
zum Beispiel. Fast täglich
führte uns in den vergangenen
Monaten die Medien
Berichterstattung über die
Föderalismusreform die
Aktualität des Themas
vor Augen.
Das Haus der Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland eröffnet am 6. September
2006 im Bundesratsgebäude in Bonn ein Informationszentrum
Föderalismus, das einen
Einblick in die Geschichte und Arbeit des
Bundesrats und seine Bedeutung im föderalen
Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland
gibt. Drei Abteilungen stellen anschaulich die
Wesenszüge des Föderalismus, die Entstehung
und das Wirken des Bundesrats dar. Die Ausstellung
wird im Vorraum zum ehemaligen
Plenarsaal des Bundesrats eingerichtet. Mit diesem Saal im Bundeshaus Bonn, der
ehemaligen Pädagogischen Akademie, verbinden sich wichtige Ereignisse in der bundesdeutschen Geschichte:
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Erste Sitzung des Bundesrats am 7. September 1949 ...
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1948/49 haben hier die
Plenarsitzungen des Parlamentarischen Rats
stattgefunden. Am 8. Mai 1949 ist an diesem
Ort das Grundgesetz beschlossen und am 23.
Mai feierlich verkündet worden. Und hier kam
der Bundesrat bis Juli 2000 etwa dreizehnmal
im Jahr zu seinen Sitzungen zusammen.
Der Föderalismus in Deutschland hat tiefe
historische Wurzeln, die bis in den Aufbau des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation"
zurückreichen. In der jüngeren deutschen Geschichte
wird in der Weimarer Republik der
Reichsrat 1919 als Vertretung der Länder eingerichtet.
Mit der Machtübernahme durch die
Nationalsozialisten 1933 endet der Föderalismus
vorläufig in Deutschland.
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Gewaltenteilung und Machtkontrolle
Vor dem Hintergrund der "Gleichschaltung"
im Nationalsozialismus sollen nach dem
Zweiten Weltkrieg Gewaltenteilung und Machtkontrolle
wesentliche Leitprinzipien der Verfassung
sein. 1945 werden unter alliierter Aufsicht
in den Besatzungszonen nach und nach
wieder Länder gebildet. 1946/47 finden in den
Ländern der drei westlichen Besatzungszonen erste freie Wahlen statt. Die Wahlen in den Ländern
der sowjetischen Besatzungszone stehen
im Zeichen der zunehmenden Zentralisierung
unter Führung der SED. Die Länder werden
Anfang der 1950er Jahre aufgelöst und die
DDR neu in 15 Bezirke gegliedert, bevor dann
1958 ein Gesetz auch die Länderkammer abschafft.
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Das Bundesratsgebäude
in Bonn, 1977
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Nach dem Fall der Mauer 1989 besinnt sich die DDR auf ihre föderalen Ursprünge. Die Volkskammer
verabschiedet im Juli 1990 das Ländereinführungsgesetz. An die Stelle der Bezirke der DDR sollen
wieder die Länder treten. Nach den Landtagswahlen in Ostdeutschland im Oktober 1990 und dem Abschluss der
Regierungsbildungen wird der Bundesrat am 9. November 1990 um die Vertreter der fünf neuen Länder
erweitert.
In den drei Westzonen geben die Militärgouverneure
den Ministerpräsidenten der
westdeutschen Länder am 1. Juli 1948 den
Auftrag, eine verfassunggebende Versammlung
einzuberufen. Auf dem Verfassungskonvent
von Herrenchiemsee entwerfen Vertreter
der Länder im August 1948 Richtlinien für das Grundgesetz eines föderalen Deutschlands. Auf
dieser Grundlage entwickelt der Parlamentarische
Rat ab 1. September 1948 das Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland. 65
gewählte Abgeordnete der elf westdeutschen
Länder und fünf Vertreter West-Berlins mit
lediglich beratender Stimme verhandeln in
zum Teil heftigen Auseinandersetzungen unter
anderem über die Machtverteilung zwischen
Bund und Ländern. Am 8. Mai 1949 nimmt der
Parlamentarische Rat das Grundgesetz an. Am 23. Mai 1949 tritt es in Kraft. Der Bundesrat kommt am 7. September 1949 zu seiner konstituierenden
Sitzung zusammen.
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Karikatur "Der Bundesrat
ist kein parteipolitisches
Spielzeug" von Peter Leger,
zweite Hälfte der 1960er Jahre
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Konflikt und Konsens
"Der Bundesrat ist das Langweiligste gewesen,
was man hat erfinden können, wo einen
immer gleich Müdigkeit überfiel, weil alles
schon vorher 'ausgekocht' war", resümiert
Klaus Schütz, ehemals Regierender Bürgermeister
von Berlin, seine Erfahrungen mit der
Länderkammer. Dieses Urteil verweist indirekt
auf ein Wesensmerkmal des Bundesrats:
Seine Mitglieder werden von den 16 Landesregierungen
entsandt, und sie erläutern hier "nur" noch die Entscheidungen, die zuvor
bereits in den Landeskabinetten gefallen sind.
Zwischenrufe sind höchst selten, es wird nicht
applaudiert.
Je nach Einwohnerzahl haben
die Länder zwischen drei und sechs Stimmen. Derzeit hat der Bundesrat 69 Mitglieder. Bei Abstimmungen muss jedes Land seine Stimmen einheitlich abgeben.
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Bundesratspräsident
Peter Harry Carstensen
bei seiner Antrittsrede
im Bundesrat 2005
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Unterschiedliche Mehrheitsverhältnisse in
Bundestag und Bundesrat erschweren es der
Bundesregierung, jene Gesetze durchzubringen,
die ohne Zustimmung des Bundesrats nicht
in Kraft treten können. Obwohl die Statistik der
Jahre 1949 bis 2003 ausweist, dass letztlich
nur wenig mehr als ein Prozent der Gesetze
am Widerstand des Bundesrats gescheitert ist,
sah sich die Länderkammer immer wieder dem
Vorwurf der Blockade ausgesetzt. Die Zahl der
zustimmungspflichtigen Gesetze ist im Laufe
der Jahrzehnte auf fast 60 Prozent angewachsen.
Parallel dazu hat sich das Mitspracherecht
des Bundes in ursprünglichen Länderangelegenheiten
ausgeweitet. Dieses schwer durchschaubare
Geflecht der Zuständigkeiten zu
entwirren, ist zentrales Ziel der vor wenigen
Wochen verabschiedeten Föderalismusreform.
Judith Koppetsch
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Ein Besuch der Ausstellung
im Bundesrat Bonn ist für
angemeldete Gruppen
montags bis freitags möglich.
Anmeldungen beim
Besucherdienst des Hauses
der Geschichte:
Tel.: 02 28 / 91 65-4 00
Fax: 02 28 / 91 65-3 02
E-Mail: besucher@hdg.de
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