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Informationszentrum Föderalismus

Einblick in die Geschichte und Arbeit des Bundesrates

"Fit für Föderalismus?", fragt der STERN seine Leser und bietet ihnen im Internet die Möglichkeit, ihr Wissen in zwölf Fragen zu testen. "Welches Bundesland ist flächenmäßig das größte Deutschlands?", heißt es da zum Beispiel. Fast täglich führte uns in den vergangenen Monaten die Medien Berichterstattung über die Föderalismusreform die Aktualität des Themas vor Augen.

Das Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eröffnet am 6. September 2006 im Bundesratsgebäude in Bonn ein Informationszentrum Föderalismus, das einen Einblick in die Geschichte und Arbeit des Bundesrats und seine Bedeutung im föderalen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland gibt. Drei Abteilungen stellen anschaulich die Wesenszüge des Föderalismus, die Entstehung und das Wirken des Bundesrats dar. Die Ausstellung wird im Vorraum zum ehemaligen Plenarsaal des Bundesrats eingerichtet. Mit diesem Saal im Bundeshaus Bonn, der ehemaligen Pädagogischen Akademie, verbinden sich wichtige Ereignisse in der bundesdeutschen Geschichte:

Erste Sitzung des Bundesrats am 7. September 1949 ...

1948/49 haben hier die Plenarsitzungen des Parlamentarischen Rats stattgefunden. Am 8. Mai 1949 ist an diesem Ort das Grundgesetz beschlossen und am 23. Mai feierlich verkündet worden. Und hier kam der Bundesrat bis Juli 2000 etwa dreizehnmal im Jahr zu seinen Sitzungen zusammen.

Der Föderalismus in Deutschland hat tiefe historische Wurzeln, die bis in den Aufbau des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" zurückreichen. In der jüngeren deutschen Geschichte wird in der Weimarer Republik der Reichsrat 1919 als Vertretung der Länder eingerichtet. Mit der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten 1933 endet der Föderalismus vorläufig in Deutschland.

Gewaltenteilung und Machtkontrolle

Vor dem Hintergrund der "Gleichschaltung" im Nationalsozialismus sollen nach dem Zweiten Weltkrieg Gewaltenteilung und Machtkontrolle wesentliche Leitprinzipien der Verfassung sein. 1945 werden unter alliierter Aufsicht in den Besatzungszonen nach und nach wieder Länder gebildet. 1946/47 finden in den Ländern der drei westlichen Besatzungszonen erste freie Wahlen statt. Die Wahlen in den Ländern der sowjetischen Besatzungszone stehen im Zeichen der zunehmenden Zentralisierung unter Führung der SED. Die Länder werden Anfang der 1950er Jahre aufgelöst und die DDR neu in 15 Bezirke gegliedert, bevor dann 1958 ein Gesetz auch die Länderkammer abschafft.

Das Bundesratsgebäude in Bonn, 1977

Nach dem Fall der Mauer 1989 besinnt sich die DDR auf ihre föderalen Ursprünge. Die Volkskammer verabschiedet im Juli 1990 das Ländereinführungsgesetz. An die Stelle der Bezirke der DDR sollen wieder die Länder treten. Nach den Landtagswahlen in Ostdeutschland im Oktober 1990 und dem Abschluss der Regierungsbildungen wird der Bundesrat am 9. November 1990 um die Vertreter der fünf neuen Länder erweitert.

In den drei Westzonen geben die Militärgouverneure den Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder am 1. Juli 1948 den Auftrag, eine verfassunggebende Versammlung einzuberufen. Auf dem Verfassungskonvent von Herrenchiemsee entwerfen Vertreter der Länder im August 1948 Richtlinien für das Grundgesetz eines föderalen Deutschlands. Auf dieser Grundlage entwickelt der Parlamentarische Rat ab 1. September 1948 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. 65 gewählte Abgeordnete der elf westdeutschen Länder und fünf Vertreter West-Berlins mit lediglich beratender Stimme verhandeln in zum Teil heftigen Auseinandersetzungen unter anderem über die Machtverteilung zwischen Bund und Ländern. Am 8. Mai 1949 nimmt der Parlamentarische Rat das Grundgesetz an. Am 23. Mai 1949 tritt es in Kraft. Der Bundesrat kommt am 7. September 1949 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.

Karikatur "Der Bundesrat ist kein parteipolitisches Spielzeug" von Peter Leger, zweite Hälfte der 1960er Jahre

Konflikt und Konsens

"Der Bundesrat ist das Langweiligste gewesen, was man hat erfinden können, wo einen immer gleich Müdigkeit überfiel, weil alles schon vorher 'ausgekocht' war", resümiert Klaus Schütz, ehemals Regierender Bürgermeister von Berlin, seine Erfahrungen mit der Länderkammer. Dieses Urteil verweist indirekt auf ein Wesensmerkmal des Bundesrats: Seine Mitglieder werden von den 16 Landesregierungen entsandt, und sie erläutern hier "nur" noch die Entscheidungen, die zuvor bereits in den Landeskabinetten gefallen sind. Zwischenrufe sind höchst selten, es wird nicht applaudiert. Je nach Einwohnerzahl haben die Länder zwischen drei und sechs Stimmen. Derzeit hat der Bundesrat 69 Mitglieder. Bei Abstimmungen muss jedes Land seine Stimmen einheitlich abgeben.

Bundesratspräsident Peter Harry Carstensen bei seiner Antrittsrede im Bundesrat 2005

Unterschiedliche Mehrheitsverhältnisse in Bundestag und Bundesrat erschweren es der Bundesregierung, jene Gesetze durchzubringen, die ohne Zustimmung des Bundesrats nicht in Kraft treten können. Obwohl die Statistik der Jahre 1949 bis 2003 ausweist, dass letztlich nur wenig mehr als ein Prozent der Gesetze am Widerstand des Bundesrats gescheitert ist, sah sich die Länderkammer immer wieder dem Vorwurf der Blockade ausgesetzt. Die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze ist im Laufe der Jahrzehnte auf fast 60 Prozent angewachsen. Parallel dazu hat sich das Mitspracherecht des Bundes in ursprünglichen Länderangelegenheiten ausgeweitet. Dieses schwer durchschaubare Geflecht der Zuständigkeiten zu entwirren, ist zentrales Ziel der vor wenigen Wochen verabschiedeten Föderalismusreform.

Judith Koppetsch

Ein Besuch der Ausstellung im Bundesrat Bonn ist für angemeldete Gruppen montags bis freitags möglich. Anmeldungen beim Besucherdienst des Hauses der Geschichte:
Tel.: 02 28 / 91 65-4 00
Fax: 02 28 / 91 65-3 02
E-Mail: besucher@hdg.de

 © 2008 Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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