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Als Vollzugsdienstleiter der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim war Horst Bubeck von 1964 bis 1991 für die Abteilung zuständig. Hier saßen zwischen 1974 und 1977 die führenden Aktivisten der ersten Generation der „Roten Armee Fraktion“ (RAF) Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe in Haft.
Lange prägten die Medien Bilder von angeblicher „Isolationshaft“ und „Isolationsfolter“
der RAF-Häftlinge. Horst Bubeck widerspricht. Im Gegensatz dazu erlebte er ein immer weiter
ausuferndes System von Vergünstigungen, das den RAF-Gefangenen von der Justiz gewährt wurde
und das „in der ganzen deutschen Knast-Geschichte einmalig“ ist, so Bubeck. Kein Häftling aus
den folgenden Generationen der RAF habe je wieder so erträgliche Haftbedingungen erhalten wie
die Inhaftierten im Stammheimer Gefängnis bis zum Beginn der „Kontaktsperre“ 1977 nach der
Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer. Das museumsmagazin befragte den
ehemaligen Vollzugsdienstleiter über die Zeit zwischen 1974 und 1977.
mm
Herr Bubeck, wie beurteilen Sie die Aussagen Jean-Paul Sartres nach seinem Besuch in Stammheim am 4. Dezember 1974,
der Häftling Baader habe ausgesehen wie ein Gefolterter, lebe allein in einer kahlen weißen Zelle, in der rund um
die Uhr das Licht brenne, woraus Sartre das Ziel einer psychischen Vernichtung des Gefangenen schloss?
Bubeck
Ich war Zeuge des gesamten Gesprächs zwischen Andreas Baader und Jean-Paul Sartre. Sie verloren keine Silbe über
die Haftbedingungen. Briefkontakt zwischen den beiden bestand nicht. Demzufolge wurde Sartre von den Anwälten über
die vermeintlichen „Haftbedingungen“ Baaders informiert. Die tatsächlichen Haftbedingungen waren den Anwälten wohl bekannt.
mm
Sie basierten zum größten Teil auf einem Privilegiensystem, das durch die Einwirkung der RAF-Rechtsanwälte erwirkt wurde.
Wie konnte trotzdem der Eindruck von „Isolationshaft“ entstehen?
Bubeck
Der Eindruck „Isolationshaft“ wurde von den Gefangenen und ihren Anwälten geschaffen.
mm
Als der RAF-Prozess am 21. Mai 1975 in Stammheim begann, lernten Sie auch die Anwälte Otto Schily, Hans-Christian Ströbele,
Axel Azzola und Rupert von Plottnitz im Gerichtssaal näher kennen. Welchen Eindruck hatten Sie von deren Auftreten?
Bubeck
Rechtsanwalt Otto Schily hielt ständig sehr große Distanz zu allen RAF-Gefangenen. Rechtsanwalt Hans-Christian Ströbele war
bereits vor Beginn der Hauptverhandlung von der Verteidigung ausgeschlossen. Rechtsanwalt Axel Azzola ist meines Erachtens
zum ersten Mal vor Gericht als Verteidiger erschienen und machte Fehler, die von allen Seiten belächelt wurden. Rechtsanwalt
Rupert von Plottnitz brachte im Wesentlichen keine eigenen Einwürfe, sondern sprach sehr häufig Otto Schily nach. Die Anwälte
waren offensichtlich bemüht, das Verfahren in die Länge zu ziehen und zu stören.
mm
Sie haben einmal gesagt: „Wenn mir damals jemand gesagt hätte: Diese Herren werden später Minister, Parlamentarier oder
Staatssekretäre sein, dann hätte ich gesagt: Schon möglich, aber nur in einem Staat, in dem Baader Bundeskanzler ist!“
Wie sehen Sie diesen Staat heute?
Bubeck
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat.
Die Aufgaben der Genannten erlangten sie durch offizielle Wahlen.
mm
Andreas Baader hatte innerhalb der RAF eine Sonderstellung. Wie machte sich diese bemerkbar?
Bubeck
Baader war ein absolut diktatorischer Mensch. Seine Meinung wurde von den übrigen RAF-Gefangenen widerspruchslos angenommen.
mm
Wie verhielt sich Andreas Baader gegenüber dem Vollzugsdienst?
Bubeck
Er sprach mit den Mitarbeitern des Vollzugsdienstes nur in herablassender Weise. Ein Großteil der untergeordneten Bediensteten
wurde von ihm gar nicht beachtet.
mm
Hatten Sie Angst, ein Opfer der RAF zu werden?
Bubeck
Nein.
mm
Sie waren durch die RAF besonders harten Provokationen, Kränkungen und Schmähungen ausgesetzt. Wie sind Sie damit umgegangen?
Bubeck
Diese Frage stelle ich mir öfter in der heutigen Zeit. Ohne intakte Familie wäre dies überhaupt nicht möglich gewesen.
Text / Interview: Ulrike Zander
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