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Die Frage nach der Schuld
Von 1968 bis 1970 fand ein Aufsehen erregender
Prozess gegen führende Vertreter des
Pharmaunternehmens statt. Die Eltern von 220
Contergan-geschädigten Kindern
traten als Nebenkläger
auf, Grünenthal bot zwanzig
renommierte Juristen als Verteidiger
auf. Für Empörung
in der Öffentlichkeit sorgte,
dass am Ende der Vorwurf
der Körperverletzung und
fahrlässigen Tötung fallengelassen
und das Verfahren wegen „geringfügiger Schuld“ eingestellt
wurde. Grünenthal und
die betroffenen Familien einigten
sich außergerichtlich. Das Pharmaunternehmen
zahlte 100 Millionen DM plus Zinsen
in eine Stiftung „Hilfswerk für behinderte
Kinder“. Die Bundesregierung beteiligte sich
mit der gleichen Summe, um die Folgen der
Arzneimittelkatastrophe zu lindern. Die Betroffenen
erhielten je nach Schwere der Behinderung
eine bescheidene Rente, die heute
bei maximal 545 Euro liegt. Sie mussten dafür
auf alle weiteren Ansprüche verzichten.
Die Folgen des Skandals
In den 1960er Jahren, die von großem
Fortschrittsglauben geprägt waren, machte die
Contergan-Katastrophe schlagartig die Grenzen
des medizinischen Fortschritts deutlich.
Unter dem Eindruck des Skandals wurde das
Arzneimittelgesetz grundlegend reformiert.
Ein komplexes und langwieriges Zulassungsverfahren
löste 1978 die bloße Registrierungspflicht
für neue Medikamente ab.
Die Gesellschaft sah sich mit dem Schicksal
tausender „Contergan-Kinder“ konfrontiert,
viele der Betroffenen mussten mit Vorurteilen
und Ablehnung leben. Mit Hilfe der Medien,
die umfangreich über Contergan und die Folgen
berichteten, wurde das Thema „Behinderung“ nachhaltig
enttabuisiert. So stand auch die Gründung der „Aktion Sorgenkind“ 1964 in
direktem Zusammenhang mit dem Medikamentenskandal.
Das ZDF als Mitbegründer bot
der Aktion in seinen Unterhaltungssendungen
eine breite Plattform und trug damit wesentlich
zu einem Mentalitätswandel bei.
Claudia Freytag
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