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„Es mag sein, dass Minister
Oberländer braun gewesen
ist, wenn Sie wollen, sogar
tiefbraun“, räumte Bundeskanzler
Konrad Adenauer
(CDU) im Februar 1960
vor Kölner Studenten ein.
Ausdrücklich fügte er hinzu: „Aber er hat nie etwas
getan, was unehrenhaft, ein
Vergehen oder Verbrechen
gewesen wäre.“
Kaum drei Monate später
zwang die anhaltende öffentliche
Empörung den CDU-Bundesminister
für Vertriebene,
Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte
zum Rücktritt. Besonders
kritisch wurde bewertet,
dass ein Minister mit „brauner Vergangenheit“ nach
1949 bis in höchste Regierungsämter
aufsteigen konnte.
Anfang der 1950er Jahre hatte das Thema noch einen politisch und gesellschaftlich untergeordneten
Stellenwert. Deshalb löste Theodor
Oberländers Werdegang bei seinem Amtsantritt
1953 keinen Skandal aus, obwohl seine
Vita in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert
wurde. Erst am Ende des Jahrzehnts stießen
die personellen Kontinuitäten zwischen Nationalsozialismus
und Bundesrepublik zunehmend auf Kritik.
Vom Skandal zum Rücktritt
Unmittelbarer Auslöser des Skandals war
1959 eine Anzeige der westdeutschen Vereinigung
der Verfolgten des Naziregimes (VVN)
gegen Theodor Oberländer. Der Minister wurde
beschuldigt, 1941 in Lemberg an der Ermordung
der polnischen Intelligenz sowie Tausender
Juden beteiligt gewesen zu sein. Später
erwiesen sich diese aus dem Ostblock gesteuerten
Anschuldigungen als falsch. Gleichwohl
lieferten sie der DDR das Material für eine
Propagandakampagne. Im April 1960 verurteilte
das Oberste Gericht der DDR Oberländer
nach einem Schauprozess in Abwesenheit zu
lebenslanger Haft.
In der Bundesrepublik forderten Presse und Öffentlichkeit ab Herbst
1959 immer lauter den Rücktritt des Ministers.
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