20 Jahre währte eine der wohl bekanntesten
Verordnungen der Europäischen Union: die
Richtlinie über den Krümmungsgrad von Salatgurken.
Eingeführt 1989 und zum 1. Juli 2009
wieder außer Kraft gesetzt, führten Kritiker
das Regelwerk immer wieder als geradezu
groteskes Beispiel für eine ausufernde Bürokratie
an.
Die Salatgurke im Kühlschrank der Redaktion
misst auf einer Gesamtlänge von 32 Zentimetern
eine Krümmung von 25 Millimetern!
Sie entspräche damit immer noch der „Verordnung
Nummer 1677/88/EWG zur Festsetzung
von Qualitätsnormen für Gurken“, die Gurken
anhand des Krümmungsgrades, des Gewichtes
oder der Färbung in unterschiedliche Güteklassen
einteilte. Gurken der Handelsklasse „Extra“
hatten praktisch gerade zu sein. Maximal
war eine Krümmung von 10 Millimetern auf
10 Zentimeter Länge erlaubt.
Die Regelung sollte Verbrauchern
europaweit vergleichbare
Produkte garantieren.
Sie ging auf Empfehlung der
in Genf ansässigen UN-Wirtschaftskommission
für Europa und auf konkrete Händlerinteressen
zurück: Gerade Gurken lassen sich leichter
stapeln und verpacken. Krumme Gurken fanden
sich nur noch bei Selbstvermarktern und
in Bioläden.
Krumm ist wieder erlaubt
Seit Sommer dieses Jahres sind europaweit
nicht nur wieder krumme Gurken zugelassen,
sondern die Europäische Union verzichtet
künftig auch auf die meisten Standards für
Größe und Form von Lebensmitteln. Die bisherigen
Regelungen, die vielfach Anlass zum
Spott über das Wirken der „Brüsseler Eurokraten“
boten, hatten auch dazu geführt, dass
Nahrungsmittel, die äußerlich nicht der Norm
entsprachen, weggeworfen wurden: Verbeulte
Auberginen, kleine Melonen oder unförmige
Erbsen teilten dieses Schicksal. Dies sei „in
Zeiten hoher Lebensmittelpreise nicht angebracht“,
begründete die EU-Kommission im
Sommer 2009 die Abschaffung der strengen
Vermarktungsnormen.
Symbol für Bürokratieabbau
Das Ende der Gurkenverordnung wird als
wichtiges Zeichen für eine Entbürokratisierung
auf europäischer Ebene gesehen – ein
Ziel, das die Europäische Union derzeit mit
dem ehemaligen Bayerischen Ministerpräsidenten
Edmund Stoiber als Leiter der „Anti-
Bürokratie-Arbeitsgruppe“ verfolgt. Wie die
Geschichte der Gurkenverordnung zeigt, erschweren
allerdings die europäischen Staaten
selbst den Bürokratieabbau: Eine Mehrheit
von EU-Mitgliedsstaaten, allen voran die Produzentenländer
sowie Handels- und Bauernverbände
sprachen sich gegen eine Aufhebung
der Obst- und Gemüsenormen aus; die Kommission
setzte sich dennoch durch.
Über viele Regelungen lässt sich streiten.
Manche wiederum sind notwendig, wenn es
beispielsweise um Sicherheit im Autoverkehr
geht. Der Gurkenparagraph gehört zu den Verordnungen,
deren Sinn sich nicht unbedingt
erschließen lässt – seit kurzem ist er Vergangenheit. |
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Postkartenmotiv der European
Referendum Campaign
(ERC), einem europaweiten
Netzwerk, das Referenden
über den EU-Reformvertrag
in den Mitgliedsstaaten
unterstützt, 2002
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| | „Jeder weiß, was eine Gurke ist.“ Edmund Stoiber |
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