1/2010

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Krumm wie gerade

Der europäische Gurkenparagraph

20 Jahre währte eine der wohl bekanntesten Verordnungen der Europäischen Union: die Richtlinie über den Krümmungsgrad von Salatgurken. Eingeführt 1989 und zum 1. Juli 2009 wieder außer Kraft gesetzt, führten Kritiker das Regelwerk immer wieder als geradezu groteskes Beispiel für eine ausufernde Bürokratie an.

Die Salatgurke im Kühlschrank der Redaktion misst auf einer Gesamtlänge von 32 Zentimetern eine Krümmung von 25 Millimetern! Sie entspräche damit immer noch der „Verordnung Nummer 1677/88/EWG zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken“, die Gurken anhand des Krümmungsgrades, des Gewichtes oder der Färbung in unterschiedliche Güteklassen einteilte. Gurken der Handelsklasse „Extra“ hatten praktisch gerade zu sein. Maximal war eine Krümmung von 10 Millimetern auf 10 Zentimeter Länge erlaubt. Die Regelung sollte Verbrauchern europaweit vergleichbare Produkte garantieren. Sie ging auf Empfehlung der in Genf ansässigen UN-Wirtschaftskommission für Europa und auf konkrete Händlerinteressen zurück: Gerade Gurken lassen sich leichter stapeln und verpacken. Krumme Gurken fanden sich nur noch bei Selbstvermarktern und in Bioläden.

Krumm ist wieder erlaubt

Seit Sommer dieses Jahres sind europaweit nicht nur wieder krumme Gurken zugelassen, sondern die Europäische Union verzichtet künftig auch auf die meisten Standards für Größe und Form von Lebensmitteln. Die bisherigen Regelungen, die vielfach Anlass zum Spott über das Wirken der „Brüsseler Eurokraten“ boten, hatten auch dazu geführt, dass Nahrungsmittel, die äußerlich nicht der Norm entsprachen, weggeworfen wurden: Verbeulte Auberginen, kleine Melonen oder unförmige Erbsen teilten dieses Schicksal. Dies sei „in Zeiten hoher Lebensmittelpreise nicht angebracht“, begründete die EU-Kommission im Sommer 2009 die Abschaffung der strengen Vermarktungsnormen.

Symbol für Bürokratieabbau

Das Ende der Gurkenverordnung wird als wichtiges Zeichen für eine Entbürokratisierung auf europäischer Ebene gesehen – ein Ziel, das die Europäische Union derzeit mit dem ehemaligen Bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber als Leiter der „Anti- Bürokratie-Arbeitsgruppe“ verfolgt. Wie die Geschichte der Gurkenverordnung zeigt, erschweren allerdings die europäischen Staaten selbst den Bürokratieabbau: Eine Mehrheit von EU-Mitgliedsstaaten, allen voran die Produzentenländer sowie Handels- und Bauernverbände sprachen sich gegen eine Aufhebung der Obst- und Gemüsenormen aus; die Kommission setzte sich dennoch durch.

Über viele Regelungen lässt sich streiten. Manche wiederum sind notwendig, wenn es beispielsweise um Sicherheit im Autoverkehr geht. Der Gurkenparagraph gehört zu den Verordnungen, deren Sinn sich nicht unbedingt erschließen lässt – seit kurzem ist er Vergangenheit.

Postkartenmotiv der European Referendum Campaign (ERC), einem europaweiten Netzwerk, das Referenden über den EU-Reformvertrag in den Mitgliedsstaaten unterstützt, 2002

„Jeder weiß, was eine Gurke ist.“
Edmund Stoiber

Magdalena Zeller

 

 © 2010 Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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